gesetzliche Regelungen zur
Räum- und Streupflicht
Die gesetzliche Regelung zum Winterdienst obliegt mit Ausnahme für die Bundesstraßen den Ländern. Diese haben in der Regel in ihren jeweiligen Straßengesetzen in groben Zügen die Winterdienstpflicht geregelt. In den Flächenstaaten wird genauer Inhalt und Umfang der Räum- und Streupflicht vor allem durch gemeindliche Satzung ausgestaltet.
Aus der nachfolgenden Tabelle können sie für ihr jeweiliges Bundesland die Regelungen zum Winterdienst entnehmen.
Grundstückseigentümer
Bürgersteig
Streupflicht
Kein Winterdienst
Dienstvertrag
Nachweispflicht
Gehweg
Mieter
Kontrollpflicht
Friedhof
Bushaltestelle
Übertragung der Streupflicht auf den Nachbarn
alter Mieter
Glatteis
eingeschränkter Winterdienst
Uhrzeit
zeitlicher Umfang der Streupflicht
Schild
Radweg
öffentlicher Parkplatz
fahrlässige Körperverletzung
Werkvertrag
Bahnhof
Parkplatz
Übertragung der Streupflicht
Entfernen von Streugut
Räumpflicht
Nebenstraße
Streupflicht des Arbeitgebers
geschlossene Ortslage