gesetzliche Regelungen zur
Räum- und Streupflicht
Die gesetzliche Regelung zum Winterdienst obliegt mit Ausnahme für die Bundesstraßen den Ländern. Diese haben in der Regel in ihren jeweiligen Straßengesetzen in groben Zügen die Winterdienstpflicht geregelt. In den Flächenstaaten wird genauer Inhalt und Umfang der Räum- und Streupflicht vor allem durch gemeindliche Satzung ausgestaltet.
Aus der nachfolgenden Tabelle können sie für ihr jeweiliges Bundesland die Regelungen zum Winterdienst entnehmen.

















Entfernen von Streugut
Friedhof
Bürgersteig
geschlossene Ortslage
Bahnhof
Dienstvertrag
Übertragung der Streupflicht auf den Nachbarn
Übertragung der Streupflicht
Uhrzeit
Kein Winterdienst
öffentlicher Parkplatz
Parkplatz
alter Mieter
Gehweg
Streupflicht
Streupflicht des Arbeitgebers
fahrlässige Körperverletzung
Mieter
Glatteis
Kontrollpflicht
Radweg
Werkvertrag
Schild
Räumpflicht
Nachweispflicht
Nebenstraße
zeitlicher Umfang der Streupflicht
Bushaltestelle
Grundstückseigentümer
eingeschränkter Winterdienst