gesetzliche Regelungen zur
Räum- und Streupflicht
Die gesetzliche Regelung zum Winterdienst obliegt mit Ausnahme für die Bundesstraßen den Ländern. Diese haben in der Regel in ihren jeweiligen Straßengesetzen in groben Zügen die Winterdienstpflicht geregelt. In den Flächenstaaten wird genauer Inhalt und Umfang der Räum- und Streupflicht vor allem durch gemeindliche Satzung ausgestaltet.
Aus der nachfolgenden Tabelle können sie für ihr jeweiliges Bundesland die Regelungen zum Winterdienst entnehmen.

















Räumpflicht
Kontrollpflicht
zeitlicher Umfang der Streupflicht
Bushaltestelle
Streupflicht des Arbeitgebers
Mieter
Nebenstraße
Entfernen von Streugut
Radweg
Glatteis
Schild
Streupflicht
alter Mieter
Bahnhof
Friedhof
Grundstückseigentümer
Bürgersteig
Gehweg
geschlossene Ortslage
Nachweispflicht
Übertragung der Streupflicht auf den Nachbarn
Werkvertrag
Uhrzeit
öffentlicher Parkplatz
Parkplatz
Dienstvertrag
Kein Winterdienst
eingeschränkter Winterdienst
fahrlässige Körperverletzung
Übertragung der Streupflicht