gesetzliche Regelungen zur
Räum- und Streupflicht
Die gesetzliche Regelung zum Winterdienst obliegt mit Ausnahme für die Bundesstraßen den Ländern. Diese haben in der Regel in ihren jeweiligen Straßengesetzen in groben Zügen die Winterdienstpflicht geregelt. In den Flächenstaaten wird genauer Inhalt und Umfang der Räum- und Streupflicht vor allem durch gemeindliche Satzung ausgestaltet.
Aus der nachfolgenden Tabelle können sie für ihr jeweiliges Bundesland die Regelungen zum Winterdienst entnehmen.
öffentlicher Parkplatz
Uhrzeit
Parkplatz
eingeschränkter Winterdienst
Bürgersteig
Bahnhof
Mieter
zeitlicher Umfang der Streupflicht
Grundstückseigentümer
Dienstvertrag
Gehweg
Schild
alter Mieter
Streupflicht des Arbeitgebers
Kein Winterdienst
Übertragung der Streupflicht
Glatteis
Radweg
Kontrollpflicht
Räumpflicht
Streupflicht
fahrlässige Körperverletzung
Werkvertrag
Entfernen von Streugut
Bushaltestelle
Nachweispflicht
Nebenstraße
Übertragung der Streupflicht auf den Nachbarn
geschlossene Ortslage
Friedhof