gesetzliche Regelungen zur
Räum- und Streupflicht
Die gesetzliche Regelung zum Winterdienst obliegt mit Ausnahme für die Bundesstraßen den Ländern. Diese haben in der Regel in ihren jeweiligen Straßengesetzen in groben Zügen die Winterdienstpflicht geregelt. In den Flächenstaaten wird genauer Inhalt und Umfang der Räum- und Streupflicht vor allem durch gemeindliche Satzung ausgestaltet.
Aus der nachfolgenden Tabelle können sie für ihr jeweiliges Bundesland die Regelungen zum Winterdienst entnehmen.

















Glatteis
Bürgersteig
Friedhof
Streupflicht
Streupflicht des Arbeitgebers
Mieter
Kontrollpflicht
Werkvertrag
Bushaltestelle
zeitlicher Umfang der Streupflicht
Entfernen von Streugut
Räumpflicht
Übertragung der Streupflicht
Gehweg
öffentlicher Parkplatz
Kein Winterdienst
Nachweispflicht
Grundstückseigentümer
fahrlässige Körperverletzung
Bahnhof
Schild
Übertragung der Streupflicht auf den Nachbarn
eingeschränkter Winterdienst
alter Mieter
Parkplatz
Uhrzeit
Nebenstraße
Radweg
geschlossene Ortslage
Dienstvertrag