gesetzliche Regelungen zur
Räum- und Streupflicht
Die gesetzliche Regelung zum Winterdienst obliegt mit Ausnahme für die Bundesstraßen den Ländern. Diese haben in der Regel in ihren jeweiligen Straßengesetzen in groben Zügen die Winterdienstpflicht geregelt. In den Flächenstaaten wird genauer Inhalt und Umfang der Räum- und Streupflicht vor allem durch gemeindliche Satzung ausgestaltet.
Aus der nachfolgenden Tabelle können sie für ihr jeweiliges Bundesland die Regelungen zum Winterdienst entnehmen.

















Mieter
Friedhof
Gehweg
zeitlicher Umfang der Streupflicht
eingeschränkter Winterdienst
Glatteis
fahrlässige Körperverletzung
Entfernen von Streugut
Schild
Bahnhof
Bürgersteig
geschlossene Ortslage
Radweg
Kontrollpflicht
Werkvertrag
Grundstückseigentümer
Uhrzeit
Nebenstraße
Räumpflicht
Bushaltestelle
Parkplatz
Übertragung der Streupflicht
Dienstvertrag
alter Mieter
öffentlicher Parkplatz
Kein Winterdienst
Streupflicht
Streupflicht des Arbeitgebers
Nachweispflicht
Übertragung der Streupflicht auf den Nachbarn