gesetzliche Regelungen zur
Räum- und Streupflicht
Die gesetzliche Regelung zum Winterdienst obliegt mit Ausnahme für die Bundesstraßen den Ländern. Diese haben in der Regel in ihren jeweiligen Straßengesetzen in groben Zügen die Winterdienstpflicht geregelt. In den Flächenstaaten wird genauer Inhalt und Umfang der Räum- und Streupflicht vor allem durch gemeindliche Satzung ausgestaltet.
Aus der nachfolgenden Tabelle können sie für ihr jeweiliges Bundesland die Regelungen zum Winterdienst entnehmen.
Grundstückseigentümer
Dienstvertrag
Nebenstraße
Bürgersteig
fahrlässige Körperverletzung
geschlossene Ortslage
Radweg
Werkvertrag
Streupflicht des Arbeitgebers
eingeschränkter Winterdienst
Nachweispflicht
Friedhof
zeitlicher Umfang der Streupflicht
Glatteis
Mieter
Uhrzeit
alter Mieter
Entfernen von Streugut
Bahnhof
Übertragung der Streupflicht
Kein Winterdienst
Bushaltestelle
öffentlicher Parkplatz
Räumpflicht
Parkplatz
Streupflicht
Gehweg
Kontrollpflicht
Übertragung der Streupflicht auf den Nachbarn
Schild