gesetzliche Regelungen zur
Räum- und Streupflicht
Die gesetzliche Regelung zum Winterdienst obliegt mit Ausnahme für die Bundesstraßen den Ländern. Diese haben in der Regel in ihren jeweiligen Straßengesetzen in groben Zügen die Winterdienstpflicht geregelt. In den Flächenstaaten wird genauer Inhalt und Umfang der Räum- und Streupflicht vor allem durch gemeindliche Satzung ausgestaltet.
Aus der nachfolgenden Tabelle können sie für ihr jeweiliges Bundesland die Regelungen zum Winterdienst entnehmen.

















Räumpflicht
Mieter
geschlossene Ortslage
alter Mieter
fahrlässige Körperverletzung
Radweg
Kontrollpflicht
zeitlicher Umfang der Streupflicht
Entfernen von Streugut
Werkvertrag
Schild
Nachweispflicht
Grundstückseigentümer
Uhrzeit
Gehweg
Streupflicht
öffentlicher Parkplatz
Parkplatz
Glatteis
Übertragung der Streupflicht
Dienstvertrag
eingeschränkter Winterdienst
Kein Winterdienst
Bahnhof
Friedhof
Bürgersteig
Bushaltestelle
Streupflicht des Arbeitgebers
Nebenstraße
Übertragung der Streupflicht auf den Nachbarn