gesetzliche Regelungen zur
Räum- und Streupflicht
Die gesetzliche Regelung zum Winterdienst obliegt mit Ausnahme für die Bundesstraßen den Ländern. Diese haben in der Regel in ihren jeweiligen Straßengesetzen in groben Zügen die Winterdienstpflicht geregelt. In den Flächenstaaten wird genauer Inhalt und Umfang der Räum- und Streupflicht vor allem durch gemeindliche Satzung ausgestaltet.
Aus der nachfolgenden Tabelle können sie für ihr jeweiliges Bundesland die Regelungen zum Winterdienst entnehmen.
Dienstvertrag
zeitlicher Umfang der Streupflicht
Uhrzeit
Werkvertrag
Friedhof
fahrlässige Körperverletzung
Mieter
Nachweispflicht
Schild
Bushaltestelle
Streupflicht des Arbeitgebers
geschlossene Ortslage
Bürgersteig
Entfernen von Streugut
Bahnhof
Übertragung der Streupflicht
Nebenstraße
Gehweg
Räumpflicht
alter Mieter
Kontrollpflicht
Kein Winterdienst
öffentlicher Parkplatz
Radweg
Glatteis
Grundstückseigentümer
Übertragung der Streupflicht auf den Nachbarn
Parkplatz
Streupflicht
eingeschränkter Winterdienst