gesetzliche Regelungen zur
Räum- und Streupflicht
Die gesetzliche Regelung zum Winterdienst obliegt mit Ausnahme für die Bundesstraßen den Ländern. Diese haben in der Regel in ihren jeweiligen Straßengesetzen in groben Zügen die Winterdienstpflicht geregelt. In den Flächenstaaten wird genauer Inhalt und Umfang der Räum- und Streupflicht vor allem durch gemeindliche Satzung ausgestaltet.
Aus der nachfolgenden Tabelle können sie für ihr jeweiliges Bundesland die Regelungen zum Winterdienst entnehmen.

















Entfernen von Streugut
fahrlässige Körperverletzung
Gehweg
Werkvertrag
geschlossene Ortslage
Mieter
Nebenstraße
Radweg
öffentlicher Parkplatz
Übertragung der Streupflicht auf den Nachbarn
zeitlicher Umfang der Streupflicht
Kontrollpflicht
Schild
Friedhof
Streupflicht
Dienstvertrag
Glatteis
Parkplatz
Nachweispflicht
Bahnhof
Übertragung der Streupflicht
eingeschränkter Winterdienst
Streupflicht des Arbeitgebers
Uhrzeit
Grundstückseigentümer
Kein Winterdienst
Räumpflicht
Bürgersteig
Bushaltestelle
alter Mieter