gesetzliche Regelungen zur
Räum- und Streupflicht
Die gesetzliche Regelung zum Winterdienst obliegt mit Ausnahme für die Bundesstraßen den Ländern. Diese haben in der Regel in ihren jeweiligen Straßengesetzen in groben Zügen die Winterdienstpflicht geregelt. In den Flächenstaaten wird genauer Inhalt und Umfang der Räum- und Streupflicht vor allem durch gemeindliche Satzung ausgestaltet.
Aus der nachfolgenden Tabelle können sie für ihr jeweiliges Bundesland die Regelungen zum Winterdienst entnehmen.

















Übertragung der Streupflicht
Friedhof
Bürgersteig
eingeschränkter Winterdienst
öffentlicher Parkplatz
Kontrollpflicht
Bahnhof
Parkplatz
Werkvertrag
Übertragung der Streupflicht auf den Nachbarn
Gehweg
Glatteis
alter Mieter
Radweg
Mieter
Nachweispflicht
Räumpflicht
Nebenstraße
Streupflicht des Arbeitgebers
Dienstvertrag
Schild
Streupflicht
fahrlässige Körperverletzung
geschlossene Ortslage
Entfernen von Streugut
zeitlicher Umfang der Streupflicht
Bushaltestelle
Kein Winterdienst
Uhrzeit
Grundstückseigentümer