gesetzliche Regelungen zur
Räum- und Streupflicht
Die gesetzliche Regelung zum Winterdienst obliegt mit Ausnahme für die Bundesstraßen den Ländern. Diese haben in der Regel in ihren jeweiligen Straßengesetzen in groben Zügen die Winterdienstpflicht geregelt. In den Flächenstaaten wird genauer Inhalt und Umfang der Räum- und Streupflicht vor allem durch gemeindliche Satzung ausgestaltet.
Aus der nachfolgenden Tabelle können sie für ihr jeweiliges Bundesland die Regelungen zum Winterdienst entnehmen.

















zeitlicher Umfang der Streupflicht
Nebenstraße
Kein Winterdienst
Friedhof
geschlossene Ortslage
eingeschränkter Winterdienst
öffentlicher Parkplatz
Bahnhof
Werkvertrag
fahrlässige Körperverletzung
alter Mieter
Grundstückseigentümer
Radweg
Mieter
Kontrollpflicht
Entfernen von Streugut
Streupflicht
Streupflicht des Arbeitgebers
Bushaltestelle
Übertragung der Streupflicht
Nachweispflicht
Übertragung der Streupflicht auf den Nachbarn
Glatteis
Schild
Dienstvertrag
Räumpflicht
Parkplatz
Uhrzeit
Bürgersteig
Gehweg