gesetzliche Regelungen zur
Räum- und Streupflicht
Die gesetzliche Regelung zum Winterdienst obliegt mit Ausnahme für die Bundesstraßen den Ländern. Diese haben in der Regel in ihren jeweiligen Straßengesetzen in groben Zügen die Winterdienstpflicht geregelt. In den Flächenstaaten wird genauer Inhalt und Umfang der Räum- und Streupflicht vor allem durch gemeindliche Satzung ausgestaltet.
Aus der nachfolgenden Tabelle können sie für ihr jeweiliges Bundesland die Regelungen zum Winterdienst entnehmen.
Gehweg
Bushaltestelle
Nebenstraße
Friedhof
Uhrzeit
Nachweispflicht
Räumpflicht
Streupflicht des Arbeitgebers
Streupflicht
eingeschränkter Winterdienst
Bürgersteig
Bahnhof
Entfernen von Streugut
Kein Winterdienst
öffentlicher Parkplatz
geschlossene Ortslage
fahrlässige Körperverletzung
Übertragung der Streupflicht auf den Nachbarn
zeitlicher Umfang der Streupflicht
Dienstvertrag
Werkvertrag
Glatteis
Kontrollpflicht
Übertragung der Streupflicht
Radweg
alter Mieter
Grundstückseigentümer
Schild
Mieter
Parkplatz